Finanzamts-Nachweis
Bereitstellung eines Verwalternachweises im Rahmen der Abrechnung Steuerabzug für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen nur für selbstgenutztes Wohnungseigentum
Zusammenstellung der Aufwendungen
- Geringfügig Beschäftigte (MiniJjob nach Haushaltscheck)
- Steuerlich abzugsfähig sind 20% der Aufwendungen, max. 510 €*
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder haushaltsnahe Dienstleistungen
- Steuerlich abzugsfähig sind 20% der Aufwendungen, max. 4000 €*
- Haushaltsnahe Handwerkerleistungen (Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten ohne Material)
- Steuerlich abzugsfähig sind 20% der Aufwendungen, max. 1200 €*
*Die Zahlenangaben basieren auf der Neufassung des § 35a EStG vom Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030) geändert worden ist.
Die im Verwalternachweis enthaltenen Angaben werden von uns im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung nach bestem Wissen erstellt. Für die tatsächliche Gewährung einer Steuerbegünstigung durch das Finanzamt dem Grunde und der Höhe nach wird keine Haftung übernommen.
Die Ausstellung des Verwalternachweises erfolgt gegen besondere Berechnung.