Berger Hausverwaltung GmbH

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Finanzamts-Nachweis


Bereitstellung eines Verwalternachweises im Rahmen der Abrechnung Steuerabzug für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen nur für selbstgenutztes Wohnungseigentum

Zusammenstellung der Aufwendungen

*Die Zahlenangaben basieren auf der Neufassung des § 35a EStG vom Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030) geändert worden ist.
Die im Verwalternachweis enthaltenen Angaben werden von uns im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung nach bestem Wissen erstellt. Für die tatsächliche Gewährung einer Steuerbegünstigung durch das Finanzamt dem Grunde und der Höhe nach wird keine Haftung übernommen.
Die Ausstellung des Verwalternachweises erfolgt gegen besondere Berechnung.